NIS-2 Richtlinie

Schon gewusst? Die EU-Mitgliedsstaaten müssen NIS-2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland liegt bereits jetzt ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) vor.

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.

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Das neue Cybersicherheitsgesetz
Was ist die NIS-2 Richtlinie?

Zur Stärkung der Cybersicherheit in der europäischen Union kam es zur Festlegung einer EU-weiten Richtlinie. Sie enthält rechtlich definierte Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit. Die NIS-2 (The Network and Information Security Directive). Ab diesem Jahr tritt in Deutschland die Umsetzung in Form der NIS-2UmsuCG in Kraft. Dieses Gesetzt wird schätzungsweise um die 30 Tsd. und soll die Umsetzung der EU NIS-2 ermöglichen.

Jahresumsätzen und Mitarbeiteranzahl sind die Merkmale für betroffene Unternehmen aus bestimmten Sektoren (10 - 50 Mio. EUR, 50 - 249 Mitarbeiter). In der NIS-2 werden Einrichtungen in kritische Infrastrukturen, besonders wichtige Unternehmen und wichtige Unternehmen unterteilt. Unabhängig von den Merkmalen werden öffentliche Anbieter von Kommunikationsnetze und -dienste, sowie Vertrauensdiensteanbieter und Namensregister der oberen Domäne (inkl. DNS-Dienstanbieter) stets erfasst.

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor und muss bis Oktober 2024 die Gesetzgebung auf Bundesebene durchlaufen.

Sektoren mit hoher Kritikalität

Energie, Verkehr, Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, Digitale Infrastruktur, ITK-Dienste, Öffentliche Verwaltung, Weltraum

Sonstige kritische Sektoren

Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Ernährung, Herstellung von Waren, Digitale Dienste, Forschung

Es gibt keinerlei Vorgaben und auch keine technischen Maßnahmen. Der Gesetzgeber verweist auf den Branchenstandard, wie z.B. der BS3.

"Natürlich kostet guter IT-Schutz auch Geld. Aber wenn der Schadenfall eintritt, wird es für die Betroffenen viel teurer. Immer wieder werden ganze Firmen und Behörden tage- oder wochenlang lahmgelegt."
-BSI Präsidentin Claudia Plattner-

Warum wir?
Weil wir wissen wie sich eine Ransomwareattacke anfühlt!

Wir haben live erlebt, wie es ist gehackt zu werden und welcher Stress dabei entsteht. Welche Security Maßnahmen mussten ergriffen werden und welche haben überhaupt funktioniert? Welche Schlüsse sollte man daraus ziehen? All das sind Erfahrungen die wir weitergeben wollen. Aber was am wichtigsten ist: Lassen Sie Ihre Infrastruktur mit einem Penetrationtest prüfen! Danach wissen Sie genau, was zu tun ist und vor allen Dingen wie ist es zu tun. Aus heutiger Erfahrung können wir sagen, hätten wir den Penetrationtest gemacht, wäre uns einiges erspart geblieben.

Durch unsere langjährige IT – Erfahrung und die vielfältigen Bedrohungen der heutigen Zeit, haben wir uns entschieden die Thematik IT-Security in den Fokus unseres Tuns zu ziehen.

Mit Pentera als unseren Partner ist es uns endlich möglich eine Software anzubieten, die es einem, auch Ihrem Unternehmen, ermöglicht sich gegen interne oder externe Bedrohungen zu schützen und zu wehren.

SARK Solutions UG geht mit Ihnen gemeinsam den Weg der Umsetzung. Wir begleiten Sie vom Start bis zur Realisierung und geben einen Überblick über Schlüsselschritte, die hinter der NIS2 stehen.

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